Im Falle des überfalls auf Connewitz sieht Münster jedoch nicht den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung gegeben, weil der überfall eine einmalige Tat war.
Hierunter fielen beispielsweise Online-Inhalte, die den Tatbestand der Volksverhetzung oder Gewaltdarstellung erfüllten, aber auch Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung fielen unter den Begriff des rechtswidrigen Inhalts.
Und dieses Vertuschen bei dem gr??ten islamistischen Anschlag, den Deutschland je erlebt hat, mit vielen Opfern, über die ja viel zu wenig geredet wird, das ist diesem Tatbestand unwürdig.
Vor allem jetzt auch, wo ich wei?, dass es überhaupt gar keinen Grund gab, überhaupt wegzuziehen, weil sie nicht von der Polizei verfolgt wurde, weil es gar keinen Tatbestand gab.
Es ist doch logisch, dass wenn jemand 14 Identit?ten hat, damit seine eigene Identit?t verschleiert und er selbst ein Abschiebehindernis schafft, alleine aus diesem einen Tatbestand in Abschiebehaft genommen werden kann.